Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

1. Zweck und Allgemeines 

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln den Geschäftsverkehr zwischen Ihnen und uns, der Sabato Group (Sabato Microtec AG und Sabato Lasertec AG). Die Ausgangslage der AGB’s ist die deutsche Version, die französische und englische Auslegung sind lediglich Übersetzungen. Bei allfälligen Unklarheiten wird es anhand der Deutschen Fassung ausgelegt. 

2. Liefervereinbarung 

Die einzelne Liefervereinbarung schliessen wir mündlich (telefonisch) oder schriftlich (Telefax, Briefform, E-Mail) ab. \

3. Preise

Die Preise verstehen sich in CHF, netto ab unserem Domizil. Nicht inbegriffen sind die Mehrwert- und andere Steuern, Abgaben und Gebühren sowie die Kosten für Transport und Versicherungen. Für kleine Mengen können wir einen Kleinmengenzuschlag erheben oder einen Mindestrechnungsbetrag festlegen. 

4. Zahlungsbedingungen 

Unser generelles Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Teillieferungen sind im Umfang der einzelnen Lieferung zu bezahlen. Die Zahlungstermine müssen Sie auch einhalten, wenn die Lieferung, der Transport, die Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme verzögert wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. Zahlungen dürfen Sie wegen Beanstandungen oder nicht akzeptierter Forderungen nicht kürzen oder zurückbehalten. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ohne weitere Mahnung die aktuellen Bankzinsen und allenfalls weitere entstandenen Kosten. 

5. Lieferfristen 

Die Lieferfristen werden in der konkreten Liefervereinbarung festgelegt. Wir haben Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Lieferfristen, wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die termingerechte Lieferung verzögern, ebenso auch, wenn Sie mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug sind. Eine Lieferverzögerung berechtigt Sie nicht zu Schadenersatz oder einer Konventionalstrafe. Wird die Lieferung verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, lagern wir die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr. 

6. Transport und Versicherung 

Transportiert wird auf Ihre Rechnung und Gefahr. Wir wählen indessen die jeweils zweckmässigste Versandart. Beanstandungen richten Sie bitte direkt an den Transporteur. Für den Abschluss von Transport- und anderen Versicherungen sind Sie verantwortlich. Auf Ihren Wunsch schliessen wir indessen auf Ihre Kosten die nötigen Versicherungen ab. 

7. Übergang von Nutzen und Gefahr 

Nutzen und Gefahr gehen bei Versand der Ware von unserem Domizil beziehungsweise bei Lagerung wegen verzögerter oder Nichtlieferung auf Sie über.

8. Werkzeugkosten

Etwaige Eigentumsrechte an Werkzeugen oder sonstige Ansprüche des Kunden, die im Zuge einer Beteiligung bzw. Übernahme von Werkzeugkosten entstehen, erlöschen automatisch und damit ohne weitere Verständigung, wenn der Kunde über den Zeitraum von einem Jahr keine Produkte mehr bezieht, die auf dem entsprechenden Werkzeug gefertigt wurden.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung, aus welchem Grunde auch immer, sind wir berechtigt, die nicht amortisierten Werkzeugkosten in Rechnung zu stellen. Die Beteiligung an den Kosten für die Herstellung eines Werkzeugs berechtigt den Käufer nicht, dessen Lieferung zu verlangen.

9. Rahmenaufträge

Wenn Abrufe nicht in der vereinbarten Frist erfolgen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Abnahmemengen zu liefern und in Rechnung zu stellen oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Über-und Unterlieferung von Maximum 10% der Abrufmenge können vom Lieferanten ohne vorhergehende Absprache mit dem Käufer ausgeführt werden. Bei Verzug einer Teillieferung ist kein Rücktritt möglich.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir können den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Sie sind gehalten, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums nötig sind, mitzuwirken.

11. Abnahme / Reklamationsfrist

Sie müssen die gelieferte Ware gem. Art. 201 Abs. 1 OR nach Erhalt sofort prüfen und allfällige Mängel schriftlich innerhalb von 2 Werktagen, unter Beifügung des Lieferscheins, anzeigen. Unterlassen Sie dies, gilt die Ware als abgenommen.

12. Gewährleistung

Als Handelsunternehmen gewährleisten wir die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Ware im Ausmass der Lieferantengarantien.
Mängel sind leider nie ganz zu vermeiden. Reklamationen behandeln wir aber speditiv und kulant. Mängel, die während der Garantiefrist an Handelsprodukten auftreten, beheben wir kostenlos, sofern Sie diese frist- und formgerecht gerügt und Sie diese nicht verursacht oder zu vertreten haben, und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersetzung des schadhaften Teiles der Ware. Beanstandete Waren müssen in der Originalverpackung an uns retourniert werden. Wir sind verantwortlich für den Ersatz von defekten Teilen, nicht aber für entstandene Folgekosten resultierend aus fehlerhaften Komponenten.

13. Andere Bestimmungen

Andere Bestimmungen, beispielsweise Ihre Eigenen, gelten nur insoweit, als wir Ihnen schriftlich zugestimmt haben.

14. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (David-Moning-Strasse 8, 2504 Biel). Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, ausser es wurde eine andere Rechtsprechung vereinbart. Allfällige Differenzen regeln wir wenn immer möglich einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung